Es wird mitgeteilt, dass die Gemeinde am 13.09.2024 begonnen hat, die Begünstigten über die Berechtigung für den Erhalt der sog. „Carta dedicata a te“ („Für Sie bestimmte Karte“) zu informieren und dass außerdem ab dem 13.09.2024, für einen Zeitraum von wenigstens 30 Tagen, und jedenfalls bis zur Frist für die erste Zahlung (16.12.2024), gemäß Art. 7 Abs. 4 des Ministerialdekrets vom 04. Juni 2024, die Liste der Begünstigten der Karte veröffentlicht und einsehbar ist, wo man also, unter Bezugnahme auf die eigene ISEE-Protokollnummer (zu verwendendes Kriterium um die Vertraulichkeit der Daten zu gewährleisten), nachsehen kann, ob man zu den Begünstigten gehört oder nicht.“