Verordnung über die Festsetzung und Einhebung der Eingriffsgebühr

Die Verordnung regelt die Berechnung und Zahlung von Gebühren für Bauprojekte in Südtirol, basierend auf Bau- und Erschließungskosten.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

09.11.2021

Beschreibung

Wer ein Bauprojekt plant, muss eine sogenannte Eingriffsgebühr zahlen – diese setzt sich aus den Kosten für die Erschließung (z. B. Straßen, Wasserleitungen) und den Baukosten zusammen.

Die Höhe der Gebühr hängt davon ab, wie groß das Gebäude ist, wofür es genutzt wird und wo es gebaut wird (z. B. Wohnhaus, Gewerbegebiet, Landwirtschaft).

Es gibt auch Regeln für Ermäßigungen, Ausnahmen und Rückzahlungen – zum Beispiel bei bestimmten Nutzungen oder wenn ein Bauprojekt nicht fertiggestellt wird.

Datei

Kontakt

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

09.11.2021

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 30.07.2025, 09:10 Uhr

Kategorien

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen