Verordnung zur Regelung des Parkens, des Campierens und anderer Formen von Übernachtungen

Die Verordnung der Gemeinde Pfitsch regelt das Parken, das Campierens und anderer Formen von Übernachtungen.

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Veröffentlichungsdatum

14.03.2026

Beschreibung

Die Gemeinde regelt das Parken, um eine gerechte Nutzung öffentlicher Parkflächen sicherzustellen und Missstände durch illegales Campieren oder Biwakieren zu verhindern.

Campieren und Biwakieren auf öffentlichem Grund sind grundsätzlich verboten und nur in dafür vorgesehenen und genehmigten Bereichen erlaubt.

Verstöße werden mit Geldstrafen zwischen 300 und 900 Euro geahndet, inklusive möglicher Zwangsmaßnahmen zur Entfernung von Fahrzeugen oder Ausrüstung.

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Veröffentlichungsdatum

14.03.2026

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Zuletzt aktualisiert: 16.03.2026, 16:40 Uhr

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