Verordnung für die Zuweisung von Flächen für den geförderten Wohnbau

Diese Verordnung regelt, wie Baugrund für den geförderten Wohnbau in der Gemeinde vergeben wird.

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Veröffentlichungsdatum

28.06.2026

Beschreibung

Die Gemeinde legt fest, wer ein Grundstück für günstigen Wohnbau bekommt und in welcher Reihenfolge.

Um ein Grundstück zu erhalten, muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen (zum Beispiel Wohnsitz, Einkommen und keine passende eigene Wohnung) und rechtzeitig einen Antrag stellen.

Die Anträge werden mit einem Punktesystem bewertet, es wird eine Rangliste erstellt und die Grundstücke werden danach vergeben, mit klaren Regeln für Bezahlung und Nutzung.

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Veröffentlichungsdatum

28.06.2026

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Zuletzt aktualisiert: 30.06.2026, 08:57 Uhr